Koblenz/Büchel. Das Landgericht Koblenz hat einen 69-jährigen Arzt aus Mecklenburg-Vorpommern aus Mangeln an Beweisen vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht freigesprochen. Damit hob es das Urteil des Cochemer Amtsgerichts auf, das den Arzt zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Der Angeklagte war Versammlungsleiter einer Mahnwache im Sommer 2018, in deren Anschluss es zu einer Blockade des Fliegerhorstes Büchel gekommen war.
Aktualisiert am 02. Dezember 2021 17:23 Uhr
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Im Kern ging es um die Frage, wie weit die Aufgaben eines Versammlungsleiters bei einer angemeldeten Veranstaltung gehen. In diesem Fall hatte der Arzt Ernst-Ludwig Iskenius im Rahmen einer Aktionswoche der Friedensbewegung mehrere Aktionen, darunter auch eine Mahnwache vor dem Haupttor des Fliegerhorstes angemeldet.