Aus seiner Sicht profitiere er nicht vom Tourismus. „Jahrelang lief es hier sehr gut für alle. Jetzt verstehe ich nicht, warum ich eine Abgabe bezahlen muss. Ich bin Künstler und kein Geschäftsmann, der mit den Touristen Geld verdient. Im Gegenteil, die Stadt profitiert doch auch von mir“, sagt er dem Trierischen Volksfreund gegenüber. Tatsächlich hat die Gemeindeverwaltung die Grundlagen für die Tourismus-Abgabe abgeändert. Waren es vorher rein touristische Betriebe, die eine Abgabe bezahlen müssen, sind jetzt unter anderem Handwerksbetriebe, Anwaltskanzleien und auch Handel für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Dekoartikel abgabenpflichtig. Bereits 2017 wurde der Fremdenverkehrsbeitrag in eine Tourismusabgabe geändert, die erstmals auch Betriebe, die nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar Vorteile durch den Tourismus haben, zahlungspflichtig macht. „Als ich vor zwei Jahren erstmals eine schriftliche Aufforderung der Stadt bekam und meine Umsätze für den fälligen Beitrag mitteilen sollte, dachte ich erst, dass es sich um einen Irrtum oder einen Scherz handelt. Das Lachen ist mir schnell vergangen. Ich legte Widerspruch ein, schrieb an die Verwaltung, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde, an den Stadtbürgermeister und erklärte, warum ich mich als Künstler nicht in der Beitragspflicht sehe. Ich arbeite weder auf dem Feld der Hotellerie, Gastronomie, noch Einzelhandel und Gewerbe“, begründet Waxweiler seinen Widerspruch, den er auch vor Gericht eingelegt hat..
Das wird auf Seiten der Verwaltung jedoch anders gesehen. „Wir haben auch durch die Vorgaben des Landes Rechtssicherheit und es ist ein gerechtes System. Auch Schreiner und Elektriker müssen zahlen“, sagt Stadtbürgermeister Patrice Langer. Er verweist auf die klaren Vorschriften. Diese würden auch bei einem Künstler keine Ausnahme machen. „Ich bin keinem böse, wenn er gegen den Bescheid klagt. Dann muss eben das Gericht entscheiden. Ich kann nur aus meiner Sicht sagen: Die Gebührenabgabe ist rechtens“, bestätigt der Stadtbürgermeister.
Es gab zwar mehrere Gespräche – aber die Fronten in diesem Konflikt stehen: Waxweiler verweist auf die Kunst, die Verwaltung auf die Vorschriften. Und um seinen Ärger zu untermalen, hat sich Waxweiler zu einem außergewöhnlichen Schritt entschlossen. Seit zwölf Jahren steht die monumentale Sandsteinskulptur „Vier Versuche über das Sehen“ oberhalb von Traben in den Weinbergen. Er hatte die Statue der Stadt 2009 kostenlos für den öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt. Und die hat er nun zurückgenommen. Am 2. Juni hat der Abbau begonnen. Morgens um 8 Uhr. „Einer meiner Sammler war immer an dieser Skulptur interessiert, ich habe mehrfach gezögert, weil die Skulptur einen schönen Standplatz in Traben hatte, und über die Weinberge ins Moseltal und auch die Stadt schaute.“ Nun genügte ein Anruf und die Skulptur war verkauft. „Sie bekommt jetzt einen wunderbaren neuen Platz in Düsseldorf.
Das Werk ist 14 Tonnen schwer, 2,70 Meter hoch, 4,30 Meter breit und 1 Meter tief. Die Skulptur entstand während des Bildhauersymposiums bei der Landesgartenschau in Bingen für die Ausstellung Skulpturen und war dort 2008 zu sehen. Anschließend ging sie nach Traben-Trarbach. Wer die Skulptur nun betrachten will, der wird demnächst in Meerbusch bei Düsseldorf fündig. Dort wird das Kunstwerk im „Hohengrabenweg“ zu sehen sein. Und nicht nur die vielen Wanderer, die bei ihren Touren die Skulptur bewundert haben, werden ihren Anblick wohl vermissen.
Hans-Peter Linz