Mitte Dezember des vergangenen Jahres ist das teure E-Bike plötzlich weg, ein Lagerraum unter der Garage ist aufgebrochen, das Garagentor zerstört. Es fühlt sich seltsam an, wenn jemand sich Zutritt zum eigenen Zuhause verschafft. Wut kommt auf.
Lesezeit 1 Minute
Schnell wird mir an diesem Morgen am Amtsgericht klar, dass dieser Fahrraddieb wahrscheinlich auch für meinen eigenen Schaden verantwortlich ist. Die Akte liegt jedenfalls auf dem Richtertisch. Auf einem nicht unerheblichen Schaden bleibt man sitzen, wenn das Fahrrad nicht gekauft, sondern über den Arbeitgeber geleast ist.