Cochem-Zell. Ein Landrat oder eine Landrätin steht in Rheinland-Pfalz als Wahlbeamte an der Spitze eines jeden der 24 Landkreise. Die Amtsinhaber vertreten den Landkreis nach außen, sind Vorgesetzte der Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen und haben mit eigenem Stimmrecht den Vorsitz im Kreistag, dem „Parlament“ der Landkreise. Dessen Beschlüsse führen sie dann wie die Geschäfte der laufenden Verwaltung aus.
Aktualisiert am 11. Juni 2023 12:04 Uhr
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Die Kreisverwaltung (KV) ist Verwaltungsbehörde des Landkreises mit kommunalen Aufgaben und erledigt zugleich als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung staatliche Aufgaben. Im Letzteren unterliegt sie den Weisungen der vorgesetzten Dienststellen.