Vermeintliches Opfer sexueller Gewalt kann sich nicht an die Taten erinnern - Im Rausch kam es zu Küssen: Kein sexueller Übergriff: Richter spricht Moselaner frei
Vermeintliches Opfer sexueller Gewalt kann sich nicht an die Taten erinnern - Im Rausch kam es zu Küssen
Kein sexueller Übergriff: Richter spricht Moselaner frei
Im Zeugenstand des Sitzungssaals im Amtsgericht Cochem kann sich das vermeintliche Opfer nicht mehr an die Taten erinnern. Kevin Rühle
Cochem. Selbstsicher und ohne einen Funken Nervosität sitzt der 53-jährige Angeklagte im Sitzungssaal des Amtsgerichts Cochem. Die Arme verschränkt, den Blick geradeaus gerichtet. Sonderlich nervös muss er auch nicht sein: Der Moselaner, der wegen sexueller Nötigung angeklagt ist, wird vom Schöffengericht vom Tatvorwurf freigesprochen.
Was soll passiert sein? Im August 2018 soll der Angeklagte eine 30-jährige Bekannte auf einer Privatfeier mehrfach geküsst und ihr in den Schritt gefasst haben. Laut Aussage des 53-Jährigen ist Letzteres nie passiert. „Ich grapsche niemanden an. Das passt nicht zu meinen Wertvorstellungen“, entgegnet der Angeklagte entrüstet auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.