- mindestens vier verkaufsoffene Sonntag pro Jahr und Kommune möglichst bürokratiearm und rechtssicher umzusetzen;
- einen verkaufsoffenen Sonntag im Adventsmonat Dezember zuzulassen;
- keinen Zwang (Anlassbezug) zur Öffnung an einem Sonntag herzustellen.
Kauf lokal: Zur Stärkung des Einzelhandels zählen verkaufsoffene Sonntage
