Menschen mit Behinderung, die mit einem Elektromobil den ÖPNV nutzen möchten, haben vieles zu beachten
Kaisersescher mit E-Scooter an der Haltestelle: Wenn die Busfahrt gut geplant sein will
An der Bushaltestelle müssen sich Busfahrer und Fahrgast mit Behinderung darüber verständigen, ob der E-Scooter mitfahren darf. Foto: Brigitte Meier
Brigitte Meier

Mal eben spontan mit dem Bus in die Kreisstadt fahren, ist für eine Person im Rollstuhl kaum möglich. Gegebenenfalls muss eine Begleitung organisiert oder ermittelt werden, ob im gewünschten Bus Ein- und Ausstiegshilfen zur Verfügung stehen. Und für den Nutzer eines Elektromobils, auch E-Scooter genannt, kann die Planung einer Busfahrt richtig kompliziert werden.

Ein 80-Jähriger aus Kaisersesch fragt sich, warum er mit seinem E-Scooter, den er als Ersatz für einen Rollstuhl nutzt, von einigen Fahrern der Buslinie nach Cochem abgewiesen wird, von anderen aber nicht.
Die Fahrzeuge haben zumeist ein Fabrikschild mit den entsprechenden Angaben.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region