VG-Rat Kaisersesch
Kaisersescher Grundschule erhält eine Videoüberwachung
Fälle von Vandalismus auf dem Gelände der Grundschule Kaisersesch zwingen den Schulträger, die Verbandsgemeinde, zum Handeln. Eine Videoüberwachung soll her.
Kevin Rühle

Vermehrte Vorfälle von Vandalismus auf dem Gelände der Grundschule Kaisersesch führen nun dazu, dass eine Videoüberwachung installiert wird. Eingeschaltet wird sie außerhalb der Schulzeiten, um die Auflagen an den Datenschutz zu erfüllen.

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Es ist nicht nur ein bisschen ärgerlicher Müll, der den Schulhof der Grundschule Kaisersesch unappetitlich macht. Vielmehr stellen Hausmeister und Schulleitung vermehrt Vorfälle von Vandalismus größeren Ausmaßes fest, sodass die Sicherheit der Schüler und Schülerinnen gefährdet ist. Nach intensiven Beratungen im Hauptausschuss hat der Verbandsgemeinderat Kaisersesch daher einstimmig beschlossen, für das Gelände der Grundschule eine Videoüberwachung einzurichten.

Dass die Hausmeister ständig damit beschäftigt sind, Glasscherben einzusammeln, Verschmutzungen zu entfernen und Beschädigungen zu reparieren, gehört sozusagen zur Tagesordnung. Doch in der Aufstellung der Schadensmeldungen ist auch die Rede von Diebstahl, etwa von Gartengeräten und aufgefundenen Patronen einer Schreckschusspistole. Schlimmeres verhindern konnten die Hausmeister, als sie einen vor der Treppe gespannten dünnen Draht entfernten, der dort offenbar als gefährliche Stolperfalle dienen sollte.

Mildere Maßnahmen zur Abschreckung haben keine Wirkung gezeigt

„Mildere Maßnahmen zur Abschreckung, wie das Ausleuchten relevanter Bereiche, haben keine Wirkung gezeigt“, stellt Bürgermeister Albert Jung in der VG-Ratssitzung fest. Im Rahmen des aktuellen Erweiterungsbaus der Grundschule sei die Beschaffung einer Kameraanlage samt Netzwerk-Videorekorder für bis zu vier Kameras bereits vorgesehen, erklärt Jung. Da sich die Vorfälle von Vandalismus häufen, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die angedachte Videoüberwachung zu realisieren, und der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Umsetzung der Schutzmaßnahme.

Videoüberwachung ist an strenge Auflage des Datenschutzes gebunden. So stellt die geplante Maßnahme auf dem Schulgelände für sich allein betrachtet einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor. Daher wurde die rechtliche Zulässigkeit nach dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz überprüft und mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz abgeklärt, informiert Jung den VG-Rat: „Wir wollen keine Persönlichkeitsrechte verletzen.“ Allerdings ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen zulässig, wenn dies zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich ist. „Der Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie die Sicherung des Schulgeländes vor wiederholtem Vandalismus und potenziellen Gefahren erfüllen dieses Kriterium eindeutig“, begründet die Verwaltung den Einsatz einer Videoüberwachung.

Überwachung auf die Schulhöfe außerhalb der regulären Schulzeiten begrenzt

Die geplante Überwachung soll nur zulässige Bereiche, etwa die Schulhöfe umfassen. Außerdem dürfen die Kameras nur außerhalb der regulären Schulzeiten und unter strikter Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen eingeschaltet sein. Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich dem Zweck der Gefahrenabwehr und Beweissicherung. Eine Audioüberwachung soll es nicht geben, Zoom-Fuktionen werden deaktiviert und nur in begründeten Ausnahmefällen unter Aufsicht angewandt. Streng geregelt und protokolliert werden auch die Zugriffsmöglichkeiten. Die überwachten Bereiche werden durch deutlich sichtbare Hinweisschilder kenntlich gemacht. Schließlich wird jährlich überprüft, ob der Grund für eine zulässige Videoüberwachung noch gegeben ist. Diese datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen orientierten sich an den Empfehlungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

Auf Nachfrage aus dem Rat teilt Bürgermeister Jung mit, dass für die Überwachung der Sportanlage und der Sporthalle eine von der Grundschule unabhängige Lösung angestrebt werde.

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