Der Weinverkauf in Automaten im Kreis ist in Gefahr. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Oldenburg ist dieser nämlich unzulässig geworden, da bei einem Automaten nicht ausreichend kontrolliert werden könne, ob hier auch Alkohol an Minderjährige verkauft würde. Dies betreffe gerade die Automaten im Außenbereich.
Aktualisiert am 29. Dezember 2023 14:36 Uhr
Bisher hatte die Verwaltung argumentiert, da man hier einen Ausweis brauche, um Wein zu kaufen, sei der Jugendschutz gewährleistet, womit die Aufstellung der Automaten erlaubt sei. Doch nach dem Urteil untersagt der Kreis nun einem Ernster Winzer die Aufstellung eines solchen Automaten.