Am Hochmoselübergang
Ist der Skywalk für Kinder gefährlich?
Die Querverstrebungen im Geländer des Skywalks könnten Kinder zum Klettern einladen, so die Befürchtung.
TV/Ursula Bartz

Der Skywalk am Hochmoselübergang soll tolle Ausblicke bieten – doch Kinder könnten sich dort schlimm verletzen, fürchtet ein Leser.

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Lösnich. Manchmal lauern Gefahren gerade dort, wo man sie am wenigsten vermutet. Zum Beispiel an einem Ort, der vor knapp einem Jahr fertiggestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde: der Panoramasteg am Hochmoselübergang. Für sieben Millionen Euro wurde dort, am Moselblick-Parkplatz, der sogenannte Skywalk samt Aussichtsplattform erbaut.

Am Hochmoselübergang: Sorge wegen Konstruktion

Er soll als Ausflugsziel sowohl für Menschen aus der Region als auch als schöne Rastmöglichkeit für Reisende dienen. Von dem rund 150 Meter langen Panoramasteg können die Besucher ins Moseltal, auf die gegenüber liegenden Weinberge und eine der höchsten Brücken Deutschlands blicken. Und diese Höhe des Stegs, so befürchtet ein Volksfreund-Leser, könnte eines Tages gefährlich werden. Das Problem: die Konstruktion des Geländers am Rand des Skywalks. Denn es besteht nicht nur aus Längs-, sondern auch aus schräg verlaufenden Querverstrebungen. Das könne es Kindern ermöglichen, daran hinaufzuklettern, schreibt uns Wolf Englert aus Bernkastel-Kues.

Panorama-Aussichtssteg Moseltal: Können Kinder über das Geländer klettern und in die Tiefe stürzen?

Er selbst habe bei einem Besuch dort am Rande mitbekommen, wie ein kleiner Junge im Grundschulalter eben dies getan habe: Das Kind habe seine Füße auf die Verstrebungen gesetzt und sei so daran hochgeklettert – was ein Passant glücklicherweise bemerkt und ihn zurückgerufen habe. Denn die Großmutter des Jungen sei bereits ein paar Meter weiter gelaufen und habe dies nicht bemerkt. Nun macht Englert sich Sorgen, dass weitere Kinder, von Neugierde gelockt, die Klettermöglichkeit nutzen und schlimmstenfalls über das Geländer stürzen könnten. „Zwei, drei Schritte, dann ist man schon oben“, schildert er. Und stellenweise geht es hier viele Meter in die Tiefe. Nach Auskunft des Landesbetriebs Mobilität (LBM) erhebt sich der Steg bis zu sieben Meter über dem Geländeniveau. Englert hat sich deshalb an die Behörde gewandt, um sie auf diese Gefahr aufmerksam zu machen. Eine finale Antwort habe er nicht erhalten, berichtet er uns. Wir haken nach: Wie schätzt der LBM diese Problematik ein? Plant er womöglich eine Schutzvorrichtung? Sprecherin Sandra Demuth teilt uns mit: „Der Panorama-Aussichtssteg Moseltal wird bereits seit etwa zehn Monaten erfreulich gut angenommen.“ Außer dem Hinweis dieses besorgten Bürgers habe es keine weiteren Klagen bezüglich der Sicherheit dort gegeben.

Landesbetrieb Mobilität: „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgends“

Zu dem genannten Vorfall sagt sie: „Solche Momente gibt es landauf, landab bestimmt tagtäglich tausendfach, sei es auf Kinderspielplätzen, auf Burgmauern oder in der Natur beziehungsweise neben Höhenwanderwegen, um nur wenige Beispiele zu nennen. Hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgends.“ Für Kleinkinder gelte nicht umsonst eine erhöhte Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten – umso mehr auf oder neben öffentlichen Parkplätzen an Bundesfernstraßen. Die Diagonalstreben in dem Geländer hätten an dieser Stelle eine statische Funktion. „Sie tragen zur Stabilität des Bauwerks bei. Sie sind deshalb nicht vergleichbar mit normalen Geländern an Brücken, auch kostenmäßig nicht“, berichtet Demuth. Bei Geländern im Hochbau sollten „parallele, horizontale Sprossen in Geländern regelkonform unterbleiben“, damit Kleinkinder sie nicht wie Leitern zum Klettern nutzen können. Im Fall des Skywalks seien keine horizontalen Streben verarbeitet worden, sondern ausschließlich senkrechte Sprossen – zumindest im Aussichtsbereich in Richtung Moseltal. Sprich: Dort, wo es tiefer hinunter geht, ändert sich die Struktur des Geländers, um eben dieser Gefahr vorzubeugen. Demuth erklärt daher: „Wir sehen insofern auch keine außergewöhnliche beziehungsweise erhöhte Unfallgefahr.“

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