Nachdem die Stadt Cochem die Stadtwaldstraße zur Gemeindestraße gewidmet hatte, war wieder Bewegung in die Sache gekommen. So liegt bereits eine neue kommunalaufsichtliche Stellungnahme der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vor, die für dieses Vorhaben zwingend erforderlich ist. Auch werden seitens des LBM Cochem-Koblenz sowohl die „dringenden Gründe des Gemeinwohls“ für diese Straße zusammengestellt wie auch die förderfähigen Kosten bei den erforderlichen Leitungsverlegungen ermittelt. Diese Angaben sind für die Prüfung des Zuwendungsbetrags nötig. Der LBM geht davon aus, dass diese Prüfung Anfang nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Danach können die Unterlagen dem Landesrechnungshof vorgelegt werden. Dies ist bei Maßnahmen, die mehr als 2,5 Millionen Euro kosten, verpflichtend.
Gleichzeitig will der LBM das Verkehrsministerium über die Prüfung des Zuwendungsbeitrags informieren. Denn die Beteiligten gehen davon aus, dass bei einer negativen kommunalaufsichtlichen Stellungnahme ein interministerielles Verständigungsverfahren in Mainz erforderlich wird, in dem dann die „dringenden Gründe des Gemeinwohls“ für den Ausbau der Stadtwaldlinie festgestellt werden sollen. „In Abhängigkeit vom Ergebnis der Prüfung durch den Landesrechnungshof und bei reibungslosem Verlauf des Verfahrens dürfte eine Bewilligung noch im späten Frühjahr 2018 zu erwarten sein“, heißt es in dem LBM-Schreiben.
Der Kreis seinerseits hat die bereits im vergangenen Jahr bereitgestellten Investitionsmittel für den Ausbau der Straße in das neue Haushaltsjahr übertragen. „Gott sei Dank kommt nunmehr Bewegung in die Sache“, freute sich Landrat Manfred Schnur im Kreistag.
Dieter Junker