Was kommt im Einzelnen unter die Baggerschaufel?
Vor der Ortsgemeinde Ernst wird die Bundesstraße 49 von der Höhe des Moselland-Museums bis unter die Moselbrücke saniert. Hier werden die obersten beiden Asphaltschichten in einer Tiefe von acht Zentimeter zunächst abgefräst und anschließend wieder neu aufgebracht. „Damit wird sichergestellt, dass die gesamte Straßenkonstruktion eine möglichst lange Nutzungsdauer erreicht“, erläutert Diplom-Ingenieur Cornely. Es handele sich um eine typische Erhaltungsmaßnahme an einer Bundesstraße. Und: „Mit einem effizienten Mitteleinsatz wird die Substanz für die nächsten Jahrzehnte nachhaltig verbessert, um so spätere weitaus umfangreichere und damit kostenintensivere Instandsetzungen der Fahrbahn vorbeugend vermeiden zu können.“
Hinzu kommt die Sanierung der schadhaften Brückenrampe im Verlauf der Kreisstraße 35 von der B 49 bis zum Beginn der Moselbrücke. Auf diesem Teilstück wird die oberste Asphaltdeckschicht ausgetauscht. Auch der parallel zur Kreisstraße hangseitig verlaufende Rad- und Gehweg zur Brücke erhält eine neue Deckschicht.
Darüber hinaus wird die Gemeinde Ernst am Ortseingang in Höhe der Weingartenstraße an den im Moselvorgelände verlaufenden bestehenden Radweg angebunden. Dazu wird auf einer Länge von rund 60 Metern ein neuer Rad- und Gehweg gebaut und der bestehende Fahrbahnteiler für die Überquerung der B 49 geöffnet.
Wann beginnen die Arbeiten, und wie lange dauern sie an?
Die Arbeiten beginnen am Mittwoch, 4. Oktober. Die gesamte Baumaßnahme soll planmäßig bis Ende November fertiggestellt sein.
Welche Firma baut, und wie hoch sind die Kosten?
Den Ausbau übernimmt nach Abschluss der öffentlichen Ausschreibung und der Prüfung der Angebote die Firma Juchem Asphaltbau aus Niederwörresbach. Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme betragen rund 350.000 Euro, davon trägt der Bund rund 303.000 Euro. Der Landkreis Cochem-Zell übernimmt rund 47.000 Euro für die Brückenrampe der K 35.
Wie wird gebaut?
Die Baumaßnahme wird in vier Bauabschnitte aufgeteilt. Somit ist es möglich, die Bundesstraße jeweils unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung zu bauen. Auch die Gemeindestraße „Auf dem Acker“ ist jederzeit unter Ampelregelung befahrbar. Der Bauabschnitt, der die Sanierung der K 35 beinhaltet, muss zeitweise unter Vollsperrung der Moselbrücke (K 35) gebaut werden. Um den Schulverkehr mit Bussen nicht zu beeinträchtigen, wird mit diesem Abschnitt ab dem 4. Oktober, also in den Herbstferien, begonnen.
Um die Beeinträchtigungen während der Weinlese gering zu halten, wird die Brückenrampe ausschließlich an den folgenden Tagen gesperrt: Freitag, 6. Oktober, Donnerstag, 12. Oktober und Freitag, 13. Oktober.
Während der übrigen Bauzeit kann die Moselbrücke Ernst/Bruttig-Fankel vom Verkehr genutzt werden. Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz bittet die Winzer um Beachtung und Berücksichtigung bei der Planung der Weinlese.
Der Verkehr wird während dieser drei Tage über die Moselbrücken in Cochem beziehungsweise in Senheim-Senhals umgeleitet. red