Im Kreis Cochem-Zell springt eine bedeutende Ampel auf Gelb: Nicht etwa eine, an der Autofahrer wegen einer Baustelle länger auf die Weiterfahrt warten müssen, sondern eine, bei der es um die Knappheit einer wichtigen Ressource geht. Der Verbrauch des Trinkwassers liegt im Kreis deutlich über dem Durchschnitt, sodass die Kreisverwaltung nun handelt und die Wasserampel auf Gelb umschaltet. Was bedeutet das?
Im Werksausschuss informierten die Kreiswerke noch Anfang Mai darüber, dass die Niederschlagsmengen im vergangenen Jahr weitgehend zufriedenstellend waren, allerdings machten die ersten drei Monate dieses Jahres einen Strich durch die Rechnung. Januar, Februar und März waren so niederschlagsarm, dass man nun die Konsequenzen spüre. Hinzu komme, dass die Tourismussaison im April gestartet ist und es damit ohnehin wieder einen erhöhten Wasserverbrauch gebe.
Zwar waren Anfang Mai die Pegelstände in den Tiefbrunnen und Quellen sowie das Verbrauchsverhalten noch in Ordnung, die Wasserampel konnte also noch auf Grün stehen bleiben. Doch nun hat sich die Situation verändert: Die Pegel sind stärker abgesunken, der Verbrauch ist höher geworden. Der wenige Regen zum Jahresanfang macht sich bemerkbar: Die Pegelstände lagen schon Anfang des Monats Mai auf etwas niedrigerem Niveau. Nun muss die Kreisverwaltung handeln. Das Frühwarnsystem zeigt darum nun Gelb statt Grün.
Dazu fordert die Kreisverwaltung auf
Die Kreisverwaltung fordert dazu auf, das Trinkwasser zu reduzieren. Trinkwasser solle nur dort verwendet werden, wo es erforderlich ist, man soll also sparsam damit umgehen. Für die Bewässerung des Gartens bedeutet das: deutlich einschränken, maximal zweimal pro Woche bewässern, nur die Gießkanne nutzen. Rasenflächen sollten gar nicht mehr bewässert werden, auch Fahrzeuge, Gebäude, Terrassen oder Gehwege sollten nicht damit gereinigt werden. Auch Pools und Zisternen sollten nicht befüllt werden.

Sollten größere Mengen Trinkwasser benötigt werden, beispielsweise bei Bautätigkeiten aus Standrohren, sind diese vorab unbedingt mit dem Wasserversorger abzustimmen. Die Entnahme soll allerdings nicht in der Zeit von 17 bis 21 Uhr erfolgen. Die häusliche Entnahme, also zur Lebensmittelzubereitung, Körperpflege und WC-Nutzung, ist nicht davon betroffen.