Cochem-Zell - Seit dem 1. Januar 2005 gibt es im Kreis Cochem-Zell eine Arbeitsgemeinschaft von Kreis und Arbeitsagentur zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Eine solche Mischverwaltung wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
Cochem-Zell – Seit dem 1. Januar 2005 gibt es im Kreis Cochem-Zell eine Arbeitsgemeinschaft von Kreis und Arbeitsagentur zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Eine solche Mischverwaltung wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.