Friedensaktivist sieht Grundrechte wegen seiner Verurteilung von Go-in-Aktionen in Büchel verletzt
Hausfriedensbruch im Fliegerhorst: US-Bürger legt Verfassungsbeschwerde ein
John LaForge (vorne) bei seiner Go-in-Aktion im August 2018 am Fliegerhorst in Büchel. Foto: privat

Büchel/Karlsruhe. Erstmals hat ein US-Bürger im Zusammenhang mit seiner Verurteilung wegen zweier Go-in-Aktionen am Fliegerhorst in Büchel in der Eifel eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Der 66-jährige John LaForge aus Wisconsin war 2018 zweimal in den Luftwaffenstützpunkt eingedrungen, um so gegen die dort stationierten US-Atomwaffen zu protestieren.

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Bei der ersten Aktion am 15. Juli 2018 gehörte John LaForge zu einer Gruppe von 18 Personen, die bei einer Protestaktion das Fliegerhorstgelände betraten. Bei einer zweiten Aktion am Hiroshima-Gedenktag am 6. August 2018 kletterte der US-Aktivist mit einer weiteren Atomwaffengegnerin aus den USA auf einen geschützten Luftschutzbunker.

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