Friedensaktivist sieht Grundrechte wegen seiner Verurteilung von Go-in-Aktionen in Büchel verletzt
Hausfriedensbruch im Fliegerhorst: US-Bürger legt Verfassungsbeschwerde ein
John LaForge (vorne) bei seiner Go-in-Aktion im August 2018 am Fliegerhorst in Büchel. Foto: privat

Büchel/Karlsruhe. Erstmals hat ein US-Bürger im Zusammenhang mit seiner Verurteilung wegen zweier Go-in-Aktionen am Fliegerhorst in Büchel in der Eifel eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Der 66-jährige John LaForge aus Wisconsin war 2018 zweimal in den Luftwaffenstützpunkt eingedrungen, um so gegen die dort stationierten US-Atomwaffen zu protestieren.

Lesezeit 1 Minute
Bei der ersten Aktion am 15. Juli 2018 gehörte John LaForge zu einer Gruppe von 18 Personen, die bei einer Protestaktion das Fliegerhorstgelände betraten. Bei einer zweiten Aktion am Hiroshima-Gedenktag am 6. August 2018 kletterte der US-Aktivist mit einer weiteren Atomwaffengegnerin aus den USA auf einen geschützten Luftschutzbunker.

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