Es war ein Fall, der auch für die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Andreas Bendel als ungewöhnlich gilt und somit sicherlich in die Geschichte des Landgerichts Koblenz eingeht. Angeklagt war ein 40-jähriger Mann aus einem Ort in der Verbandsgemeinde Cochem, dem Drogenhandel in nicht geringer Menge in zwei Fällen vorgeworfen wurde. Dabei handelte es sich um insgesamt 17 Kilogramm Amphetamin, gepresst in Tablettenform, was an sich schon außergewöhnlich ist. Die Tabletten waren mit der Pressmarke „Captagon“ versehen und hatten einen Wirkstoffgehalt von je etwa 27 Prozent.
Nun wurde der Mann zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, wegen Fluchtgefahr bleibt der Haftbefehl gegen ihn aufrecht.Was war passiert? Der 40-jährige, bisher nicht vorbestrafte vierfache Familienvater hatte im Oktober 2021 versucht, sechs Kilogramm Amphetamin per Post nach Saudi-Arabien zu schicken. Dafür hatte er sich einen Multifunktionsdrucker besorgt und diesen so umgebaut, dass die Drogen hinein passten. Noch dazu hatte er eine reale Absenderadresse angegeben, um per Sendungsverfolgung den Fortschritt der Zustellung beobachten zu können. Da diese nicht erfolgte, fragte er mehrfach nach.
Tatsächlich war sein Paket im internationalen Postzentrum Frankfurt längst vom Zoll beschlagnahmt worden. Nach umfangreichen Ermittlungen wurde der 40-jährige dann als Absender ermittelt, bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes in einem Mehrfamilienhaus im Mai wurden weitere elf Kilogramm Amphetamintabletten in seinem Keller sichergestellt, noch verpackt in einem Sack.
Geständnis abgelegt
Der Angeklagte legte ein vollumfängliches Geständnis ab, im Gegenzug einigten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und die Strafkammer auf den Rahmen des zu verhängenden Strafmaßes. Der 40-jährige berichtete, dass er für den Versand ein Honorar in Höhe von 5000 Euro bekommen sollte. Die Tabletten sollten in Saudi-Arabien dann gewinnbringend weiter verkauft werden.
Somit war der ehemalige Taxifahrer natürlich nur ein Glied in einer umfangreicheren Kette von Drogenhändlern, über eventuell weitere Beteiligte gaben Chatverläufe Hinweise, die noch auszuwerten sind. Trotzdem, so erklärte Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl in seinem Plädoyer, handelte der Angeklagte nicht als Beihelfer, sondern als Täter. Er nahm die Drogen entgegen, besorgte und manipulierte den Drucker und brachte ihn letztlich in den Versand.
Der 40-jährige hatte in seinem Geständnis angegeben, die gesamten 17 Kilogramm Amphetamin gleichzeitig entgegen genommen zu haben, hier aber entschied Richter Bendel dagegen. Bei den ersten 6 Kilogramm handelte es sich um 34.000 Tabletten mit einem Handelswert von über 100.000 Euro. Bei den dann aufgefundenen 11 Kilogramm eben fast um das Doppelte. Dass da die Lieferanten vorher ein halbes Jahr auf ihr Geld warteten, sei nicht nachvollziehbar. „Das widerspricht den Gebräuchen in dieser Szene“, so Bendel. Also war die zweite Lieferung wohl eher für einen weiteren Versand bestimmt.
Es besteht Fluchtgefahr
Der Angeklagte sitzt seit mehr als sechs Monaten in Untersuchungshaft. Die Verteidigung hatte für eine Aussetzung des Haftbefehls bis zum Haftantritt plädiert, die Strafkammer wies diese Forderung aber wegen Fluchtgefahr ab. „Auch wenn es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass der Mann in sein ehemaliges Heimatland flieht, so gibt es auch in Deutschland genügend Möglichkeiten, sich zu entziehen, besonders bei einer Haftstrafe in dieser Höhe“, so Richter Bendel abschließend.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.