Cochem
Haben zwei Männer schlafende Frau missbraucht?

Cochem. Adrett, in schicken dunklen Anzügen und weißen Hemden sitzen zwei junge Männer aus Berlin als Angeklagte in der Schöffenverhandlung des Amtsgerichts Cochem und schweigen zum schwerwiegenden Vorwurf: sexueller Missbrauch einer wehrlosen Frau. Die beiden Freunde (24 und 26) und die Familie des einen Angeklagten nehmen ihr Aussageverweigerungsrecht wahr. Also muss sich das Gericht durch die Aussage des vermeintlichen Opfers und anderer Zeugen ein Bild von der mutmaßlichen Tat machen.

Von Brigitte Meier

Während der Vernehmung der Frau, die als Nebenklägerin auftritt, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Frau und die beiden Angeklagten waren im Februar Gäste einer Geburtstagsfeier in einem Hunsrückort. Die Zeugen erklären, dass die meisten Gäste sehr viel Alkohol getrunken haben. Vor allem das Verhalten des mutmaßlichen Opfers ist den Zeugen aufgefallen. Die Frau wird als völlig hilflos und nicht mehr ansprechbar beschrieben. Sie sei nicht mehr fähig gewesen, allein zu laufen, und ihre Freundin, die Mutter eines Angeklagten, habe die Frau ins Bett bringen müssen.

In diesem Gästezimmer waren unter anderem auch die beiden Angeklagten zum Übernachten untergebracht. Ein weiterer Gast, der ebenfalls dort schlafen sollte, tauschte jedoch sein Bett mit der Couch im Wohnzimmer, weil es ihm im Gästezimmer zu unruhig war: „Ständig lief jemand rein oder raus.“ An ruhigen Schlaf war aber wohl nicht zu denken, denn schon bald sei er von lauten Stimmen geweckt worden. Die Schwester des einen Angeklagten habe das Gästezimmer betreten und die beiden Männer bei sexuellen Handlungen an der schlafenden Frau erwischt. Das Entsetzen der Gastgeber, insbesondere der Mutter des Angeklagten, sei sehr groß gewesen, beschreiben die Zeugen die Situation in der Nacht.

Ein Zeuge bestätigt, dass das vermeintliche Opfer trotz der lauten Stimmen im Raum nicht aufgeweckt worden sei. Auf Nachfrage des Pflichtverteidigers kann er nicht ausschließen, dass die Frau sich möglicherweise nur schlafend gestellt hat. Während die Angeklagten bei ihrer polizeilichen Vernehmung angegeben haben, einvernehmlichen Sex mit der Frau gehabt zu haben, beteuerte die Frau, sich an nichts zu erinnern.

Die Verhandlung wird am 6. Januar mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Da die Angeklagten nicht vorbestraft sind, gibt Amtsrichter Wilfried Johann ihnen mit auf den Weg, über ein Geständnis nachzudenken. Dann stünde eine Bewährungsstrafe wegen verminderter Schuldfähigkeit durch Alkohol im Raum.

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