Auflagen Ausstellungen, Börsen und Vogelschauen entfallen, Transportverbote erschweren die Zucht
H5N8: Geflügelpest schränkt Vogelzüchter ein
Putzmunter sind diese Schwäne, die am Valwiger Moselufer ihre Mahlzeit einnehmen. Doch das gefährliche Vogelgrippevirus H5N8 hat im Kreis längst Alarm ausgelöst. Foto: Christoph Bröder
Christoph Bröde

Cochem-Zell. Noch bis Ende März gilt im Kreis Cochem-Zell die Aufstallungspflicht für Geflügelhalter in einem Radius von 500 Metern um das Moselufer. Über eine mögliche Verlängerung wird in der letzten Märzwoche entschieden. Das sei abhängig von der aktuellen Lage, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Der Grund: Zwischenzeitlich konnte bei insgesamt 13 Schwänen, die am Moselufer bei Zell tot aufgefunden wurden, die europaweit grassierende und hochansteckende Variante des aviären Influenzavirus H5N8 (umgangssprachlich Vogelgrippe) durch das Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, nachgewiesen werden.

Für Elisabeth Schmitz ist die Aufstallungspflicht kein Thema, ihre Hühner leben sowieso im Stall. Die 62-Jährige betreibt einen Geflügelhof in Faid, hält dort 1000 braune und weiße Legehennen in Bodenhaltung. „Sorgen machen wir uns aber trotzdem, es braucht ja nur mal ein infizierter Vogel irgendwie in den Stall reinzukommen“, berichtet die Eiflerin.

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