Seit Längerem diskutiert der Kreis Cochem-Zell über die Zukunft der Grüngutverwertung. Entscheidungen im Kreistag wurden bisher vertagt. Nun wird sich der Werkausschuss in seiner nächsten Sitzung erneut mit dem Thema beschäftigen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die bestehenden 37 Grüngutsammelplätze nochmals zu prüfen, um zu sehen, welche Standorte genehmigungsfähig sind und weiterhin betrieben werden können und wo möglicherweise Ersatz gesucht werden muss.
Diese Neukonzeptionierung der Grüngutverwertung im Cochem-Zeller Land ist eine Konsequenz aus einer Novellierung der Bioabfallverordnung, wonach künftig eine Ausbringung von geschreddertem Grüngut ohne Vorbehandlung auf landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr zulässig ist. Daneben laufen die Verträge mit dem derzeitigen Auftragnehmer zum 30. Juni dieses Jahres aus, sodass Handlungsbedarf besteht.
Geplante Reduzierung der Anzahl der Sammelstellen stieß auf Kritik
Die ersten Entwürfe sahen eine deutliche Reduzierung der Sammelplätze vor, was in den Fraktionen, aber auch in den Ortsgemeinden auf Kritik stieß, die zu lange Anfahrtswege für die Bürgerinnen und Bürger befürchteten. Seitens der SPD-Kreistagsfraktion wurde eine Biomassevergärung ins Gespräch gebracht, vergleichbar der Konzeption im benachbarten Rhein-Hunsrück-Kreis. Zwischenzeitlich hatten auch der Kreistag und der Werkausschuss eine Biomassevergärungsanlage besucht, um an Ort und Stelle Eindrücke zu sammeln.
Nach Ansicht der Kreisverwaltung sind allerdings die auf den Cochem-Zeller Grüngutsammelplätzen erfassten Gartenabfälle nicht für eine Verwertung in Biomassevergärungsanlagen nicht geeignet. Zudem würden die über die Biotonne gesammelten Bioabfälle bereits über einen eigenen, regional organisierten Verwertungsweg durch den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel entsorgt, wo auch langfristige Verträge mit Verwertungsanlagen vorliegen.
Anträge sehen vor, möglichst viele Plätze zu erhalten
Zwischenzeitlich liegen weitere Anträge aus dem Kreistag zu dieser Thematik vor, so ein gemeinsamer Vorschlag von CDU und FDP sowie ein Antrag der SPD, die beide das Ziel verfolgen, möglichst viele Sammelplätze für Grüngut im Kreis zu erhalten und das Grüngut weiterhin einer regionalen Verwertung zuzuführen. Dazu soll nun die Überprüfung der bestehenden Standorte dienen.
Allerdings bestehen hier auch klare Vorgaben seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde SGD Nord, die die Grüngutkonzeption und die Sammelplätze nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz genehmigen muss. Erste Abstimmungsgespräche zwischen Genehmigungsbehörde und Fachbereich Bauen und Umwelt sowie der ADD Trier fanden dazu bereits statt. Dies alles muss bei der Prüfung der jetzigen Sammelstandorte berücksichtigt werden.
Die nächste Sitzung des Werkausschusses ist für Montag, 28. April, um 14 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Cochem vorgesehen.