Bürokratie Hängepartie droht, bevor Investor bei Sosberg erste Würstchen verkaufen darf
Grillfahrrad an der Hängeseilbrücke: Ist das ein Bauwerk?

Wer an der Hängeseilbrücke vom Fahrrad aus Würstchen verkaufen will, muss sich verwaltungstechnisch erst mal ordentlich abstrampeln.

Illustration: Rühle

Sosberg. 500.000 Menschen haben in noch nicht einmal zwei Jahren die Hängeseilbrücke Geierlay zwischen Mörsdorf und Sosberg besucht. Da wäre es doch ein lukratives Geschäft, wenn man jedem Zweiten, der über die Brücke geht, am Sosberger Kopf ein frisch gegrilltes Würstchen verkaufen könnte. Das denkt sich ein Investor aus Cochem, der zu diesem Zweck ein Grillfahrrad an besagter Stelle platzieren möchte. Womit er nicht gerechnet hat: Ein Rostbrat-Drahtesel ist aus Sicht der deutschen Bürokratie, sobald er für längere Zeit an nur einem Standort verweilt, ein heißes Eisen. Dann bedarf das „Mampfmobil“ nämlich einer Baugenehmigung.

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Ob sich das rechtlich so verhält, könnte am 7. Dezember das Koblenzer Verwaltungsgericht zu klären haben. Fest steht dies jedoch noch nicht, da die Beteiligten versuchen, sich noch außergerichtlich zu einigen. Mit 50.000 bis 100.000 potenziellen Kunden pro Jahr rechnet einer der beiden Wurstrad-Vordenker – „ein Geschäft, das sich rentiert“, sagt er.

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