Amtsgericht verurteilt 54-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe
Gewerbsmäßiger Betrug: Hoteleinrichtung gekauft und nicht bezahlt
Vor dem Cochemer Amtsgericht muss sich ein 54-jähriger Koch wegen Betrugs verantworten. Archivfoto: Kevin Rühle
Kevin Rühle

Cochem. Im Januar 2019 möchte ein gelernter Koch aus Nordrhein-Westfalen ein Hotel an der Mosel pachten. Er schließt mit dem Besitzer einen Kaufvertrag zur Übernahme des gesamten Hotelinventars ab. 17.850 Euro soll er für unter anderem 33 komplette Zimmereinrichtungen, 64 Restaurantstühle, 32 Restauranttische und eine Kücheneinrichtung zahlen. Einen Monat später beauftragt er eine Firma für 7035 Euro mit der Renovierung der Internetanlage des Hotels. Da der Mann weder das Hotelinventar noch die Handwerkerrechnung bezahlt hat, muss er sich vor dem Cochemer Amtsgericht in einer Schöffenverhandlung wegen Betrugs verantworten.

Lesezeit 1 Minute
Der 54-jährige Angeklagte gibt zwar zu, die durch Verträge festgelegten Summen nicht bezahlt zu haben, versucht zunächst jedoch, sich zu rechtfertigen, indem er sich selbst als der Betrogene schildert. Das Hotel sei „eine Ruine“ gewesen, die Fernsehanlage sei herausgerissen worden und die vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen seien nicht vorhanden gewesen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region