Gesetzesänderung: Heizölverbraucheranlagen müssen hochwassersicher sein
Heizölverbraucheranlagen in gefährdeten Gebieten müssen hochwassersicher sein
Gesetzesänderung: Heizölverbraucheranlagen müssen hochwassersicher sein
Cochem-Zell. Heizöl gefährdet die Qualität unserer Gewässer und sollte daher möglichst sicher gelagert werden. Wenn aber das Wasser von Rhein, Mosel und anderen Gewässern über die Ufer steigt und in Gebäude eindringt, droht den dort zu findenden Heizöltanks Gefahr, und es besteht die Möglichkeit, dass sie auslaufen. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, wurde das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geändert. Und diese Änderungen sind für die Betreiber von Heizölverbraucheranlagen, die von Hochwasser bedroht sind, zum Teil von gravierender Bedeutung.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) gibt als obere Wasserbehörde einen Überblick über die Neuregelungen. So ist die erstmalige Errichtung solcher Anlagen in Überschwemmungs- und in weiteren Risikogebieten inzwischen verboten, wenn Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen, die weniger wassergefährdend sind – etwa Erdgas oder Erdwärme.