Gericht rügt Flugblattverbot des Kreises Cochem-Zell
Gerichte müssen sich mit den Protesten in Büchel befassen. Foto: Rühle
Kevin Ruehle
Der Kreis Cochem-Zell hätte das Flugblatt eines Friedensaktivisten nicht verbieten dürfen. Diese Entscheidung hat jetzt das Koblenzer verwaltungsgericht getroffen. Das Gericht sieht einen "erheblichen Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit".
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Von unserem Mitarbeiter
Dieter Junker
Koblenz/Büchel. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage von Hermann Theisen aus Heidelberg gegen das von der Kreisverwaltung Cochem-Zell erteilte Verbot, ein Flugblatt an die Soldaten am Fliegerhorst Büchel zu verteilen, stattgegeben.