Dunkle Wolken am Himmel über Kail und Brieden: Es gab eine Abfuhr für zwei Windkraftanlagen. Diese hier stehen bei Kaisersesch, ohne den Blick auf eine Sehenswürdigkeit zu trüben. Archivfoto: Kevin Rühle
Kevin Ruehle
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage des Windkraftbetreibers AboWind gegen die Ablehnung eines Bauantrags für zwei Windkraftanlagen in Kail durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell zurückgewiesen.
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Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker
Kail/Koblenz. Nach Ansicht der Koblenzer Richter sind diese Anlagen wegen ihrer Beeinträchtigung der Reichsburg Cochem und der Burg Coraidelstein in Klotten nicht genehmigungsfähig. Das Unternehmen hatte zwei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 139 Metern und einem Rotordurchmesser von 120 Metern in der Gemarkung Kail beantragt (die RZ berichtete).