Beiträge Warum Cochem-Zeller Klägerin vor Gericht leer ausging
Gehwege: Ist ihr Ausbau steuerlich absetzbar?
Wer Beiträge für Gehwege oder die Straßenbeleuchtung zahlen muss, darf einen Teil davon nicht steuerlich geltend machen. Foto: Archiv Peter Scherer
Peter Scherer

Koblenz/Cochem-Zell. Kann ein Beitragszahler den Ausbau von Gehwegen und der Straßenbeleuchtung vor seinem Grundstück als „haushaltsnahe Handwerkerleistungen“ steuerlich absetzen? Nein, hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz jetzt entschieden und damit die Klage einer Grundstückeigentümerin aus dem Kreis Cochem-Zell zurückgewiesen.

Die Klägerin musste im Streitjahr 2015 Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtungen zahlen, insgesamt rund 8700 Euro. Den in den Beiträgen enthaltenen Lohnanteil schätzte sie auf 5266 Euro und machte diesen Betrag in ihrer Einkommensteuererklärung als „haushaltsnahe Handwerkerleistung“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes geltend.

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