Geflügel darf im Landkreis auch weiterhin frei herumlaufen. Die Verwaltung rät zwar zur Aufstallung, verpflichtend ist dies aber nicht. Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Bildfunk. picture alliance/dpa
Obwohl bei einem toten Kranich in Ulmen das Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde, ordnet die Kreisverwaltung keine verbindliche Stallpflicht für Geflügel an. Das ist der Grund.
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. Seit voriger Woche steht es fest: Die bundesweit grassierende Vogelgrippe ist auch im Landkreis Cochem-Zell angekommen. Den Beweis lieferte ein in Ulmen tot aufgefundener Kranich, bei dem das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut auf der Ostseeinsel Riems, das Virus feststellte und damit den Ausbruch der Geflügelpest offiziell bestätigte.