Autohalter verwundert
Gefälschte Briefe in Bernkastel-Wittlich im Umlauf?
Manchmal kommen Briefe nicht beim richtigen Adressaten an – und dann? Foto: dpa/Monika Skolimowska
dpa/Monika Skolimowska

Ein Anschreiben im Namen der Kreisverwaltung mit handschriftlich eingetragenem Autokennzeichen landet in einem Briefkasten an der Mosel: Kann das sein? Oder sind Betrüger am Werk?

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„An den/die Halter/in des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen BKS ...“: Einzig dies steht im Adressfeld eines Briefes, den ein Bewohner des Landkreises Bernkastel-Wittlich jüngst in seinem Briefkasten entdeckt hat. Sowohl der Name als auch die Anschrift fehlten.

Das Kennzeichen, das wir an dieser Stelle wegen des Datenschutzes nicht ausschreiben, ist handschriftlich eingetragen worden. Als Absender ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich im Briefkopf genannt. „Eilt sehr“ steht zudem in fett gedruckten Buchstaben auf dem Umschlag. Handelt es sich hier wirklich um ein echtes Anschreiben der Verwaltung?

Gefälschte Anschreiben an der Mosel? Das sagt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Diese Frage stellte sich der Finder des Briefes, zumal er gar nicht der Eigentümer des besagten Fahrzeugs ist. Wie kann es dann sein, dass dieser Brief in seinem Briefkasten landete? Er traute dem Braten nicht so ganz, vor allem wegen des handschriftlich eingetragenen Kennzeichens.

Wir haben bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich nachgefragt, ob solche Anschreiben echt sein könnten oder ob es sich dabei womöglich um gefälschte Briefe handelt, mithilfe derer sich jemand bereichern möchte – zum Beispiel, indem er falsche Rechnungen ausstellt. Die Pressestelle in Wittlich gibt Entwarnung: Ja, solche Schreiben würden Vollstreckungsbeamte der Kreisverwaltung im Außendienst ausstellen. Treffen sie den Halter des Fahrzeugs nicht persönlich an, hinterlegen sie diese im Briefkasten.

Es handele sich dabei um Fälle einer sogenannten „Zwangsentstempelung“ des amtlichen Kennzeichens. Das Fahrzeug darf dann bis zur Nachsiegelung nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Gründe können zum Beispiel ein fehlender Versicherungsschutz, technische Mängel oder Rückstände bei der Zahlung der Kfz-Steuer sein. Wieder zugelassen ist das Fahrzeug erst dann, wenn die Mängel behoben sind und eine „Nachsiegelung“ erfolgt ist.

Und wie kann es sein, dass solche Briefe an der falschen Adresse landen? Im konkreten Fall sei die gesuchte Person noch immer dort gemeldet und ihr Name habe zudem am Briefkasten gestanden. Deshalb habe der Vollstreckungsbeamte das Schreiben dort eingeworfen, erklärt die Kreisverwaltung.

Handschriftlich eingetragen werde das Kennzeichen deshalb, weil der Vollstreckungsbeamte grundsätzlich davon ausgehe, den Halter persönlich anzutreffen. Daher führe er keine maschinell ausgestellten und adressierten Informationsschreiben mit, sondern bediene sich eben eines Kugelschreibers.

Wie man sich richtig verhält, wenn man falsche Post bekommt

Und was passiert, wenn der Empfänger solch ein Schreiben ungelesen entsorgt? „Dann wird er in jedem Fall durch die Verkehrsbehörde nochmals schriftlich kontaktiert“, sagt Kreissprecherin Stefanie Rodermund. Womit das Adressen-Problem noch nicht behoben wäre ...

Das richtige Verhalten in solchen Fällen: „Erhält jemand Post, die nicht für ihn bestimmt ist beziehungsweise fälschlicherweise im eigenen Briefkasten landet, schreibt man ,Zurück an den Absender’ auf den Umschlag und wirft ihn in den nächsten Briefkasten oder gibt ihn dem Postboten zurück“, erklärt Rodermund. Eine rechtliche Verpflichtung hierfür gebe es allerdings nicht. Bleibt die Frage, ob gefälschte Briefe im Umlauf sein könnten, die im Namen der Kreisverwaltung ausgestellt werden – zum Beispiel, um mittels gefälschter Rechnungen an Geld heranzukommen. Nein, stellt Rodermund klar: „Uns ist kein Fall von gefälschten Schreiben im Namen der Kreisverwaltung bekannt.“

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