Atomwaffengegnerinnen hatten an Go-in-Aktion im Juli 2018 teilgenommen - Von Gerichten zu Geldstrafen verurteilt: Friedensaktivistinnen reichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein
Atomwaffengegnerinnen hatten an Go-in-Aktion im Juli 2018 teilgenommen - Von Gerichten zu Geldstrafen verurteilt
Friedensaktivistinnen reichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein
Stefanie Augustin (links) drang 2018 auf den Fliegerhorst in Büchel ein und verweilte auf einem der Hangars. Dafür wurde sie verurteilt, gemeinsam mit Marion Küpker hat sie nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Foto: privat Friedensbewegung
Büchel/Karlsruhe. Erneut haben zwei Mitglieder der Friedensbewegung wegen ihrer Verurteilung aufgrund von Go-in-Aktionen in Büchel Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Es ist die bisher 13. und 14. Verfassungsbeschwerde seit 1997, die beim höchsten deutschen Gericht damit vorgelegt wurde. Bisher haben die Karlsruher Richter allerdings keine dieser Beschwerden zugelassen.
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Eingereicht haben die Verfassungsbeschwerden die beiden Atomwaffengegnerinnen Marion Küpker und Stefanie Augustin, die am 15. Juli 2018 mit weiteren Friedensaktivisten auf den Fliegerhorst in Büchel eingedrungen waren, um gegen die dortige Stationierung von US-Atomwaffen zu demonstrieren.