Atomwaffengegnerinnen hatten an Go-in-Aktion im Juli 2018 teilgenommen - Von Gerichten zu Geldstrafen verurteilt
Friedensaktivistinnen reichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein
Stefanie Augustin (links) drang 2018 auf den Fliegerhorst in Büchel ein und verweilte auf einem der Hangars. Dafür wurde sie verurteilt, gemeinsam mit Marion Küpker hat sie nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Foto: privat
Friedensbewegung

Büchel/Karlsruhe. Erneut haben zwei Mitglieder der Friedensbewegung wegen ihrer Verurteilung aufgrund von Go-in-Aktionen in Büchel Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Es ist die bisher 13. und 14. Verfassungsbeschwerde seit 1997, die beim höchsten deutschen Gericht damit vorgelegt wurde. Bisher haben die Karlsruher Richter allerdings keine dieser Beschwerden zugelassen.

Lesezeit 1 Minute
Eingereicht haben die Verfassungsbeschwerden die beiden Atomwaffengegnerinnen Marion Küpker und Stefanie Augustin, die am 15. Juli 2018 mit weiteren Friedensaktivisten auf den Fliegerhorst in Büchel eingedrungen waren, um gegen die dortige Stationierung von US-Atomwaffen zu demonstrieren.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region