Gericht verurteilt vier Friedensaktivisten
Friedensaktivisten dringen in Fliegerhorst ein: Geldstrafen für Go-in-Aktion in Büchel

Cochem. Am 15. Juli 2018 waren sie in den Fliegerhorst Büchel eingedrungen, hatten mit Kreide Parolen und Friedenssymbole auf den Boden gemalt und sich mehr als eine Stunde unbemerkt auf dem Gelände des Luftwaffenstützpunkts aufgehalten. Nun wurden die vier Friedensaktivisten im Alter von 40 bis 76 Jahren vom Amtsgericht Cochem wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu Geldstrafen in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt, teilten sie in einer Pressemitteilung mit.

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Vor Gericht hatten die vier Mitglieder der Friedensbewegung nach eigenen Angaben einen Freispruch gefordert und ihre Aktion des zivilen Ungehorsams als ein „notwendiges Mittel gegen den drohenden Atomkrieg“ gerechtfertigt. An der Go-in-Aktion hatten 2018 insgesamt 18 Demonstranten im Rahmen einer größeren Protestaktion teilgenommen.

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