Mündliche Verhandlung vor Verwaltungsgericht Koblenz - Urteil ergeht in einigen Tagen
Friedensaktivist klagt: Koblenzer Richter entscheiden über Büchel-Petition
Hermann Theisen hatte bereits vor anderen Gerichten geklagt. Foto: dj
Dieter Junker

Koblenz/Büchel. Besteht hinsichtlich der Büchel-Petitionen an die Stadt Ulmen, die Verbandsgemeinde Ulmen und den Kreis Cochem-Zell weiterhin ein Rechtschutzbedürfnis? Oder ist dies nach der Behandlung und Ablehnung der Petition durch die jeweiligen Kommunalparlamente hinfällig? Mit dieser juristischen Frage beschäftigt sich derzeit das Verwaltungsgericht Koblenz. Nach Ansicht der Kommunen hat sich die Sache mittlerweile erledigt, der Petent, der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen, sieht nach wie vor die Notwendigkeit, dass die Richter hier das Vorgehen der drei Kommunen beanstanden.

Worum geht es? Im Juni hatte Hermann Theisen Petitionen an die drei Kommunen geschickt, in denen er die Stadt und die Verbandsgemeinde Ulmen sowie den Kreis aufforderte, ihre kommunalpolitischen Einflussmöglichkeiten zu nutzen und sich dafür einzusetzen, die Hintergründe der nuklearen Teilhabe der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sich gegen eine Modernisierung der in Büchel gelagerten Atomwaffen einzusetzen.

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