Vor dem Gericht hat Friedensaktivist Theisen endgültig Recht bekommen.
David Ebener/Archiv. dpa
Cochem/Büchel/Koblenz. Die juristische Auseinandersetzung um Aufrufe des Friedensaktivisten Hermann Theisen aus Heidelberg an Soldaten und Zivilbeschäftigte am Fliegerhorst Büchel scheint zu Ende zu gehen.
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Wie jetzt bekannt wurde, hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft Ende November die gegen den Freispruch des Landgerichtes Koblenz eingelegte Revision mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen und gleichzeitig beim Amtsgericht Cochem beantragt, das dort noch laufende Strafverfahren gegen Theisen einzustellen.