Im Rathaus der Verbandsgemeinde Zell hat der VG-Rat jüngst eine Satzung beschlossen, auf deren Grundlage die Kostenerstattungen für Asylbewerber-, Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte rechtssicher geregelt werden. Kevin Rühle. Kevin Ruehle
Der VG-Rat Zell hat jetzt eine Gebührensatzung für die Benutzung von Asylbewerber-, Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften beschlossen, um eine rechtssichere Regelung bei Kostenerstattungen zu gewährleisten.
Lesezeit 1 Minute
Nach Ulmen und Kaisersesch hat nun auch die Verbandsgemeinde Zell eine Gebührensatzung für die Benutzung von Asylbewerber-, Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften beschlossen. Die Verbandsgemeinde reagierte damit auf die Kritik des rheinland-pfälzischen Landesrechnungshofes, der eine rechtssichere Regelung bei Kostenerstattungen gefordert hatte.