Cochem-Zell - In der Vergangenheit wurden die gemeinnützigen Vereine im Kreis Cochem-Zell alle drei Jahre vom Finanzamt aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben. Jetzt verkürzt sich dieser Prüfungszeitraum einmalig auf zwei Jahre.
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Cochem-Zell – In der Vergangenheit wurden die gemeinnützigen Vereine im Kreis Cochem-Zell alle drei Jahre vom Finanzamt aufgefordert, eine Gemeinnützigkeitserklärung abzugeben. Jetzt verkürzt sich dieser Prüfungszeitraum einmalig auf zwei Jahre.Das bedeutet, dass die Vereinsvertreter schon Anfang September diesen Jahres ein Anschreiben sowie Erklärungsvordrucke erhalten.