Das Fahrzeugkonzept der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Kaisersesch sieht vor, jedes Jahr zwei Zuschussanträge für den Kauf von Ersatzfahrzeugen zu stellen. Angeschafft werden sollen diese Fahrzeuge aber erst, wenn die Zuschüsse tatsächlich fließen. Da laut einer Mitteilung des Innenministeriums des Landes Rheinland-Pfalz die Förderpraxis im Feuerwehrwesen insgesamt umgestellt werden soll, hat der Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen, die Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes auszusetzen, bis die neuen Förderrichtlinien in Kraft treten.
Nach Aussage des Innenministeriums soll die bislang gültige sogenannte Objekt- beziehungsweise Projektförderung durch eine pauschalierte Förderung ersetzt werden. Das bedeutet, dass nicht mehr der notwendige Bedarf an Feuerwehrfahrzeugen für die Förderung zugrunde liegt, sondern die Einwohnerzahl und Fläche der jeweiligen Gemeinde. Es ist damit zu rechnen, dass die dann geltenden Förderrichtlinien frühestens bis Mitte des Jahres in Kraft treten werden. Das Fahrzeugkonzept der Kaisersescher Feuerwehren wird nun ausgesetzt, bis die möglichen finanziellen Auswirkungen abzusehen sind.
Fahrzeuge für Hauroth und Binningen in Arbeit
Nach den jetzt noch geltenden Richtlinien wurde die beantragte Förderung zur Anschaffung eines TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser) für die Feuerwehr Binningen zugesagt, und für den Standort Hauroth liegt die Zusage für die vorzeitige Beschaffung vor. Beide Fahrzeuge werden noch nach den bisherigen Richtlinien gefördert. Die VG-Verwaltung geht davon aus, dass der Bewilligungsbescheid im Laufe dieses Jahres erlassen wird. Der Verbandsgemeinderat beschließt daher, die beiden Fahrzeuge entsprechend dem vorliegenden Konzept in diesem Jahr auszuschreiben. Aufgrund der Ausschreibungs- und Lieferfristen ist frühestens 2026 mit der Auslieferung der Fahrzeuge zu rechnen.
Im Haushalt der VG Kaisersesch sind für die Beschaffung der beiden Feuerwehrfahrzeuge Verpflichtungsermächtigungen von je 135.000 Euro eingestellt. Für 2026 sind nach der derzeitigen Kalkulation jeweils 155.000 Euro vorzuhalten.