Verwaltungsgericht Koblenz hebt den Kostenbescheid für unnötiges Ausrücken der Cochemer Feuerwehr auf : Feuerwehr rückt immer wieder umsonst aus: Ebernach muss für Fehlalarm nicht zahlen
Verwaltungsgericht Koblenz hebt den Kostenbescheid für unnötiges Ausrücken der Cochemer Feuerwehr auf
Feuerwehr rückt immer wieder umsonst aus: Ebernach muss für Fehlalarm nicht zahlen
Mehr als 20 Mal musste die Cochemer Feuerwehr zum Kloster Ebernach ausrücken, weil ein Bewohner zwanghaft Brandalarm auslöste. Christoph Bröder
Cochem/Koblenz. Mindestens 23 Mal rückte die Cochemer Feuerwehr 2018 aus, weil im Kloster Ebernach Feueralarm geschlagen wurde. Doch als die Fahrzeuge samt Besatzung in der Behinderteneinrichtung eintrafen, stellte sich heraus, dass es sich um Fehlalarme handelte, ausgelöst durch einen Bewohner mit Behinderung.
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Nachdem die Feuerwehr am 3. November 2018 erneut mit vier Fahrzeugen und insgesamt zwölf Brandbekämpfern nach Ebernach geeilt war, um festzustellen, dass es gar keinen Brand zu löschen gab, schickte die Verbandsgemeinde Cochem dem Einrichtungsträger einen Kostenbescheid von 475 Euro.