Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer werden erhöht - Vorgabe des Landes umgesetzt
Einstimmig, aber zähneknirschend: Erhöhte Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in Cochem
Die Stadt Cochem hat ihre Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer erhöht, wenn auch widerwillig. Würden sie gleich bleiben, müssten Umlagen für fiktive Einnahmen gezahlt werden. Foto: Kevin Rühle
Kevin Rühle

Das Land hat einen neuen Finanzausgleich auf den Weg gebracht, mit erhöhten Nivellierungssätzen für die Grund- und die Gewerbesteuer. Die Kommunen müssen dem folgen, wollen sie nicht bei Landeszuschüssen leer ausgehen oder bei der Umlage höhere Berechnungsgrundlagen hinnehmen. Auch die Stadt Cochem ist dem nun gefolgt und hat ihre Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer erhöht. Wenn auch widerwillig.

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„Das alles ist ein sehr unerfreuliches Thema“, meinte Stadtbürgermeister Walter Schmitz im Stadtrat, der im Kapuzinerkloster in Cochem tagte. Hier müsse die Stadt den Vorgaben des Landes folgen, sonst hätte Cochem deutliche Nachteile. Grund: Die Nivellierungssätze des Landes sind die Grundlage bei der Ermittlung der Steuerkraft der Kommunen. Daran orientieren sich die Grundlagen für die Berechnung der Verbandsgemeinde- und der Kreisumlage.

Umlagen sollen nicht für fiktive Einnahmen gezahlt werden

Konkret heißt das, für die Festlegung der Steuerkraft werden ab 2023 die Nivellierungssätze nach dem neuen Länderfinanzausgleich zugrunde gelegt. Egal, ob die Kommune diese beschlossen oder niedrigere Hebesätze hat. „Wenn wir nicht erhöhen, zahlen wir dennoch Umlagen für die dann fiktiven Einnahmen“, so der Stadtbürgermeister. Doch es droht ein weiterer Nachteil. Auch bei den Schlüsselzuweisungen des Landes wird sich an der Steuerkraft orientiert.

Und will das Land eine Landesförderung, beispielsweise aus dem Investitionsstock, wird erwartet, dass seitens der Gemeinde die Nivellierungssätze auf jeden Fall erhoben werden. Ansonsten geht das Land davon aus, dass die Einnahmequellen einer Kommune nicht ausgeschöpft sind und deshalb eine Förderung nicht erfolgen kann.

Das ist so nicht in Ordnung und diese Methode ist brutal.

CDU-Fraktionsvorsitzender Marco Steuer zu den Vorgaben des Landes

„Ja, wir müssen hier die Hebesätze erhöhen. Aber das ist eine sehr unschöne Geschichte“, kritisierte CDU-Fraktionsvorsitzender Marco Steuer. Die Kommunen würden hier durch das Land gezwungen, den Bürgerinnen und Bürgern tiefer in die Tasche zu greifen. „Und dabei ist das Land eigentlich dafür zuständig, die Städte und Gemeinden finanziell ausreichend auszustatten. Das ist so nicht in Ordnung und diese Methode ist brutal“, meinte er in Richtung Landesregierung.

„Wir kommen nicht dran vorbei“, machte Stadtbürgermeister Walter Schmitz nochmals deutlich. Und dem folgte auch der Stadtrat und passte die Hebesätze den neuen Nivellierungssätzen an. Einstimmig, aber mit Zähneknirschen und ohne Überzeugung.

Rund 240.000 Euro mehr dürfte die Stadt Cochem durch die höheren Grundsteuern und die erhöhte Gewerbesteuer dadurch einnehmen. Doch der Stadtbürgermeister unterstrich gleich, dass diese Gelder auch schnell wieder weg sind. „Die Umlagen wie auch die steigenden Energiekosten werden diese Einnahmen rasch aufzehren“, ist Walter Schmitz überzeugt.

Hintergrund: Landesfinanzausgleich

Im Dezember 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das Landesfinanzausgleichsgesetz für verfassungswidrig erklärt und eine Neufassung durch den Gesetzgeber bis 2023 gefordert. Mit der jetzt vom Landtag beschlossenen Neuregelung geht auch die Erhöhung der Nivellierungssätze einher. Hier will das Land eine Anpassung der Realsteuerhebesätze erreichen, damit sichergestellt ist, dass die Kommunen ihr Einnahmepotenzial angemessen ausschöpfen.

Der Verfassungsgerichtshof hatte 2020 verlangt, dass die Kommunen zu größtmöglichen Eigenanstrengungen verpflichtet seien, um ihre eigenen Einnahmequellen angemessen ausschöpfen zu können. dj

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