Ein „großer Einschnitt“, der wehtun werde, steht dem Zeller Forstamt voraussichtlich zum 1. Januar 2019 ins Haus, so Leiter Jörg Lorscheider. Die Praxis der gemeinsamen Vermarktung von Holz aus Kommunal-, Privat- und Staatswald wird dann aus kartellrechtlichen Gründen wohl an den Nagel gehängt werden müssen.
Aktualisiert am 19. Dezember 2017 16:56 Uhr
Wobei die Forstverwaltung sich diese Frist – im Vorgriff auf ein sich abzeichnendes Urteil des Bundesgerichtshofes (erwartet für April 2018) – selbst gesetzt hat. In Baden-Württemberg gibt es einen Kartellrechtsstreit darum, dass sogenannte Einheitsförster nicht nur Holz aus Staats-, sondern auch aus Kommunal- und Privatwald vermarkten.