Gerichte halten Größenfestsetzungen für Sortimente im Areal "Zur Alten Schanze" für unzulässig - Viel Fläche steht leer: Einkaufszentrum Barl: Neuer Bebauungsplan ist nötig
Gerichte halten Größenfestsetzungen für Sortimente im Areal "Zur Alten Schanze" für unzulässig - Viel Fläche steht leer
Einkaufszentrum Barl: Neuer Bebauungsplan ist nötig
Im Einkaufszentrum „Zur Alten Schanze“ auf dem Zeller Barl gibt es der Verwaltung zufolge derzeit Flächenleerstände von rund 800 Quadratmeter. Weil Gerichte die Größenfestsetzungen für bestimmte Sortimente für unzulässig halten, soll das Areal nun neu überplant werden. Foto: Inge Faust Inge Faust
Einen Rechtsstreit um ein geplantes Bauvorhaben im Einkaufszentrum „Zur Alten Schanze“ auf dem Barl, der bis vors Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz ging, hat die Moselstadt Zell zwar gewonnen: Sie durfte einem Antragsteller die Umnutzung eines Ladenlokals als Discounter versagen. Allerdings kamen die Gerichte im Zuge des Verfahrens auch zu dem Schluss, dass zwei wesentliche Änderungen des entsprechenden Bebauungsplanes unwirksam sind.
Sie regeln, wie groß die Verkaufsflächen für die dort zulässigen Sortimente sein dürfen. Deshalb ist es nun aus Sicht der Stadt ratsam, das Gebiet neu zu überplanen, um auch in Zukunft klare Regelungen für Ansiedlung von Betrieben in dem Einkaufszentrum zu haben.