Das Mittelmosel-Klinikum in Zell hat die stationäre Patientenversorgung am 30. Juni 2025 beendet. Birgit Pielen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz reagiert mit einer ausführlichen Begründung auf den Eilantrag des Arztes Jürgen Adler aus Blankenrath, der um die Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell fürchtet und juristische Schritte ergriffen hat.
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Der Eilrechtsschutzantrag des Arztes Jürgen Adler aus Blankenrath gegen die Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell ist erfolglos. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Beschluss vom 4. September 2025, Aktenzeichen: 7 B 10795/25.