Cochem. Die Anklage wog schwer, doch am Ende gab es vor dem Cochemer Jugendschöffengericht einen glatten Freispruch für einen 21-Jährigen aus der Eifel, da keiner der Vorwürfe gegen den Angeklagten nachzuweisen war.
Dabei waren es durchaus drastische Anklagepunkte, die die Koblenzer Staatsanwaltschaft dem jungen Mann zur Last legte. So sollte er im Frühjahr 2016 mindestens 300 Ecstasy-Tabletten erworben, aufbewahrt und dann auch teilweise gewinnbringend verkauft oder kostenlos abgegeben haben.