Worum geht es konkret? Seit dem vergangenen Jahr hat der Bundesgesetzgeber die Errichtung von Windenergieanlagen neu geregelt. Darin werden den Ländern verbindliche Flächenanteile vorgegeben, die für die Windenergienutzung bis Ende 2027 sowie bis Ende 2032 erreicht werden müssen.
Diskussionen in Binningen: Windkraftpläne erfahren viel Gegenwind

Lesezeit 2 Minuten
