Liegt ein Weinberg auf Gemarkungen von zwei oder mehr Gemeinden, muss die genaue Ortschaft as ab diesem Erntejahr auf dem Etikett stehen. Ulrike Platten-Wirtz
Bei Wein aus dem Calmont muss zukünftig auf dem Etikett stehen, ob die Trauben aus Bremm oder Eller kommen. Schuld ist das neue Weingesetz. Auch andere Lagen im Kreis Cochem-Zell sind davon betroffen.
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Konnte bisher für Weine aus Lagen, die zu verschiedenen Ortschaften gehören, eine Leitgemeinde festgelegt werden, die auf dem Etikett benannt wurde. So sagt das neue Weingesetz, dass ab dem Erntejahr 2026 bei jeder Lage auch der entsprechende Ort, aus dem die Trauben kommen, zu benennen ist.