Justiz Amtsgericht Cochem wertet Protestaktion als Hausfriedensbruch
Demo gegen Atomwaffen: Geldstrafen für Spaziergang auf der Startbahn

Erneut gab es vor der Gerichtsverhandlung wieder eine Mahnwache von Atomwaffengegnern vor dem Amtsgerichtsgebäude in Cochem.

Dieter Junker

Cochem. Sie waren mit Luftballons und Transparenten über die Start- und Landebahn des Fliegerhorstes Büchel spaziert, um so für einen Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland zu demonstrieren. Dafür wurden die vier Friedensaktivisten nun vom Amtsgericht Cochem wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen zwischen 450 und 1800 Euro verurteilt.

Lesezeit 2 Minuten
Für den Cochemer Amtsrichter Gerald Michel war die Sache klar: „Sie haben unberechtigt militärisches Gelände betreten, um dort zu demonstrieren. Und damit haben Sie gegen das Gesetz verstoßen“, betonte er in seiner Urteilsbegründung. Die vier Angeklagten, zwei Studenten aus Berlin, ein Arzt aus Rostock und eine Hebamme aus dem Wendland, hatten dagegen argumentiert, dass die Aktion zwar nicht legal, dafür aber legitim gewesen sei, da so auf den ...

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