Prozess Amtsgericht verurteilt Angeklagten zu Geldstrafe wegen Diebstahls
Das geklaute Bier auf dem Klo versteckt: Geldstrafe wegen Diebstahls

Der Plan des Angeklagten, gestohlenen Alkohol im Herrenklo zu verstecken, ist gründlich schiefgegangen.

Christoph Bröder

Cochem. Vom Schicksal nicht verwöhnt ist ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Cochem. Der 53-jährige arbeitslose Mann mit Alkoholproblem gesteht, dass er in einer Dezembernacht 2015 durch ein offenes Fenster in den Lagerraum einer Gaststätte eingedrungen ist. Er entwendet zwei Kisten Bier und einen Karton Weißwein. Da er die gesamte Menge nicht in einer Tour abtransportieren kann, nutzt er die Herrentoilette, um eine Kiste Bier „zwischenzulagern“. Die Toilettentür schließt er von außen ab und nimmt den Schlüssel mit. Später möchte der Angeklagte den Rest seiner Beute abholen, wird dabei jedoch von der Gaststättenbetreiberin erwischt.

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Eigentlich habe er gehofft, etwas Essbares in der Gaststätte zu finden, erklärt der Mann. Und Amtsrichter Gerald Michel stellt in den Raum: „Was Sie dann vorfanden, kam Ihnen ja auch gelegen.“ Dass der Angeklagte seit vielen Jahren ein Alkoholproblem hat, zeigt sich unter anderem bei seinen Vorstrafen wegen Trunkenheitsfahrten.

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