Kreis Cochem-Zell
Coronafälle in Kindertagesstätten

Beim Auftreten einer Infektion in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflegeeinrichtung müssen sich die betreuten Kinder sowie die Erzieherinnen und Erzieher, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, unverzüglich absondern. Gibt es in der Einrichtung abgrenzbare Gruppen, gilt die Absonderungspflicht für die in dieser Gruppe betreuten Kinder sowie deren Erzieherinnen und Erzieher. Gibt es keine feste Gruppen, gilt die Absonderungspflicht für die Kinder und Erzieherinnen und Erzieher der gesamten Einrichtung. Die betroffenen Kinder und Erzieherinnen und Erzieher können sich unmittelbar mittels negativem PCR-Test aus der Absonderung freitesten und – sobald das negative Testergebnis vorliegt –, die Kindertagesstätte beziehungsweise Kindertagespflegeeinrichtung wieder besuchen. Die jüngste Statistik zu von Coronafällen betroffenen Kitas in Rheinland-Pfalz stammt vom 8. Oktober. Zu diesem Zeitpunkt waren zwei Kita vollständig geschlossen, neun waren von einer Teilschließung betroffen. Unter 167.000 Kitakindern gab es am 8. Oktober 56 Infektionsfälle, 32 unter den 41.000 Mitarbeitern.

Lesezeit 1 Minute
Quelle: corona.rlp.de

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region