Steigende Inzidenzwerte machen Einschreiten erforderlich - Wo ab dem 4. September eine Testpflicht gilt
Corona: Cochem-Zell verschärft die Regeln – Testpflicht ab 4. September
Schon bald dürfte am Corona-Testzentrum auf dem Cochemer Endertplatz wieder ein größerer Andrang herrschen. In vielen Bereichen des täglichen Lebens gilt ab dem 4. September eine Testpflicht. Foto: Archiv Kevin Rühle
Kevin Ruehle

Cochem-Zell. Der Kreis Cochem-Zell liegt nun seit drei Tagen in Folge nach den Sieben-Tages-Inzidenzwerten des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei einer Inzidenz von mehr als 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das hat, wie die Kreisverwaltung mitteilt, zur Folge, dass in folgenden Bereichen von Samstag, 4. September, an die Testpflicht in Kraft tritt:

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1. Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 350 Teilnehmern; 2. Erbringung körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Friseure, Kosmetiker, Nagelstudio); 3. Gastronomie im Innenbereich; 4. Hotels, Pensionen und Jugendherbergen (Testung bei mehrtägigen Aufenthalten nach jeweils 72 Stunden; 5.

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