Von unserem Redaktionsleiter Thomas Brost
So soll beispielsweise die Grundgebühr für die 120-Liter-Restmülltonne von 168 auf 159 Euro verringert werden – was eine Entlastung der Haushalte um fünf Prozent bedeutet.
Ausgerechnet die übermäßig gute Nutzung der Biotonne bedingt den Kurswechsel mit. Von Januar bis April sind bereits 1330 Tonnen Bioabfall im Kreis gesammelt worden – das lasse eine Menge von 4000 Tonnen in diesem Jahr erwarten, heißt es aus dem Kreishaus. Kalkuliert aufgrund von Erfahrungswerten aus den Nachbarkreisen waren jedoch nur 3000 Tonnen pro Jahr. „Damit liegen wir schon jetzt über dem bundesweiten Durchschnitt“, sagt Karl-Josef Fischer, Leiter der Kreiswerke. Und: „Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis nehmen die Biotonne sehr gut an.“
Eine bessere Nutzung der Biotonne erspart jedoch dem Kreis Kosten. Es wird weniger Restmüll „produziert“, dagegen mehr Biomüll. Der Biomüll kostet für die vorgeschriebene Behandlung nur 60 Euro je Tonne, der Restmüll hingegen 90 Euro. Voraussichtlich liegt die Ersparnis für den Kreis deswegen bei 76 000 Euro. „Der Sparstrumpf ist gut gefüllt, daraus wollen wir ein Gutteil entnehmen und an den Gebührenzahler so früh wie möglich zurückgeben“, sagt Landrat Manfred Schnur. Er ist zuversichtlich, dass die Kreisgremien diese Linie mittragen.
Kreistag befasst sich erst im Juli mit dem Paket
Der Kreistag tritt erst Anfang Juli das nächste Mal zusammen. Geht es nach dem Willen des Kreises, soll die Gebührensenkung rückwirkend zum 1. Januar 2015 greifen. Mit im neuen Paket enthalten sind eine Senkung der Gebühr für die Zusatzleerungen der Restmülltonne, eine Reduzierung der Grundgebühr für die 240-Liter-Tonne und eine Verringerung der Gebühr für den 70-Liter-Restmüllsack.
Der Initiatorin einer Onlinepetition mit 1100 Petenten, Karina Mohr aus Eulgem, hatte Landrat Schnur zugesagt, alle Positionen des Abfallentsorgungssystems auf den Prüfstand zu stellen. Dem Kreisausschuss hat der Verwaltungschef in der jüngsten Sitzung seine Vorschläge vorgetragen. Möglich werde die Richtungsänderung auch, weil die Rücklage, die für den Gebührenausgleich gebildet worden ist, in einen Teil der Kostenkalkulation einbezogen werden kann. Die finanzielle Entlastung, so Schnur, komme schließlich „allen Gebührenpflichtigen im Landkreis zugute“.
Vier Positionen verändert
Was die meisten Gebührenpflichtigen feststellen werden, ist die Senkung der Grundgebühr für die Standard-Restmülltonne. Die Regelungen im Einzelnen:
- 120-Liter-Tonne: Senkung von 168 auf 159 Euro (minus 5 Prozent);
- 240-Liter-Tonne: Senkung von 336 Euro auf 219 Euro (minus 35 Prozent);
- Zusatzleerungen der Restmülltonne: 6 Euro (statt bisher 10) beziehungsweise 12 Euro (statt bisher 20): minus 40 Prozent
- 70-Liter-Restmüllsack: Senkung von 7 auf 4 Euro (minus 43 Prozent)
- Der Windelsack (2,50 Euro) im Bringsystem wird beibehalten.