Keine Neuerung erwünscht
Cochem-Zeller Jäger kritisieren neues Jagdgesetz
Die Cochem-Zeller Jägerschaft schaut gerade ganz genau hinein, wie die geplante Novelle des Landesjagdgesetzes aussehen wird. Das bisher Bekannte löst deutlich Kritik aus.
David Ditzer/Archiv

Das Landesjagdgesetz soll erneuert werden. So stehen Jäger in Cochem-Zell der geplanten Novellierung gegenüber.

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Die geplante Novellierung des Landesjagdgesetzes sorgt im Land für Diskussionen. Auch die Cochem-Zeller Jäger blicken kritisch auf die Veränderungen und halten die derzeitige Gesetzeslage für ausreichend. Deren Kreisgruppe hat sich im Rahmen der Einwohnerfragestunde des Kreistages nun nach den Auswirkungen des geplanten neuen Landesjagdgesetzes erkundigt.

In ihrer Antwort weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass nach Ansicht des Landkreises eine umfassende Novelle des Landesjagdgesetzes nicht erforderlich sei, da es bei der Durchführung des geltenden Gesetzes keine gravierenden Probleme oder Konflikte gegeben habe. Ob es bei einer Novellierung des Jagdgesetzes zu zusätzlichen Verwaltungsaufgaben und Kosten, beispielsweise bei Genehmigungen oder der Kontrolle von Jagd- oder Schonzeiten, kommen würde, kann der Kreis allerdings aufgrund mangelnder Erfahrungswerte nicht sagen.

Die Kreisjägerschaft befürchtet durch die Neuregelung eine Gefährdung traditioneller, lokal verankerter Strukturen, die zum kulturellen Leben des ländlichen Raumes gehören würden. Der Kreis teilt dazu mit, dass Änderungen „von oben“ ohne Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten zu mangelnder Akzeptanz bei Verantwortlichen vor Ort führen könnten. Daher stehe durchaus zu befürchten, dass sich die Novelle negativ auf die bestehenden Jagd-Strukturen auswirke und eine Zusammenarbeit zwischen Jägern, Kommunen, Jagdgenossenschaften und der Jagdbehörde sowie den Forstämtern erschwert werde.

Negative Auswirkungen befürchtet

Negative Auswirkungen durch die Gesetzesänderung sieht der Cochem-Zeller Kreisjagdverband auch bei den Verpachtungen in den einzelnen Revieren. So könnten bei Nichtverpachtungen Kosten und Haftung bei Wildschäden beeinträchtigt werden, auch gebe es für Kommunen und Jagdgenossenschaften Mindereinnahmen, befürchten die Jäger.

Hier weist der Kreis darauf hin, dass laut Landesjagdgesetz das Jagdrecht durch Verpachtung oder auf eigene Rechnung der Jagdgenossenschaft wahrgenommen wird. Sollten Jagdbezirke nicht mehr verpachtet werden, müssten anfallende Kosten für Reviereinrichtungen, wozu der Wildschadensersatz gehöre, von den Jagdgenossenschaften getragen werden. Ob und inwieweit die Jagdgenossenschaften hier für ihre Aufgabenerfüllung von Seiten der Behörden und Kommunen unterstützt werden könnten, könne derzeit nicht überblickt werden, teilte der Kreis mit.

Auch bezüglich möglicher finanzieller Mindereinnahmen für die Kommunen können seitens des Kreises keine Angaben gemacht werden, da das Jagdrecht und die Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften erfolge und es im Kreis rund 150 Jagdbezirke in ganz unterschiedlicher Größe mit unterschiedlichem Wildbesatz und damit auch verschiedenen Jagdpachtpreisen gebe. Bei der Jagdsteuer habe der Kreis im vergangenen Jahr etwas mehr als 240.000 Euro eingenommen, so der Kreis in seiner Antwort an die Kreisjägerschaft.

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