Acht Sondergenehmigungen
Cochem-Zell sieht keinen Bedarf für mehr mobile Blaulichtanlagen
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste dürfen im Ernstfall Blaulicht nutzen (Symbolbild).
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste dürfen im Ernstfall Blaulicht nutzen (Symbolbild).
picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand. picture alliance/dpa

Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind nicht die einzigen, die im Ernstfall mobiles Blaulicht nutzen dürfen. Auch Helfer ohne Einsatzfahrzeug können sie beantragen. Im Kreis Cochem-Zell ist der Bedarf gedeckt, meint die Verwaltung.

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Ein Verkehrsunfall mit verletzten Personen, ein Feuer in einem Wohnhaus, ein Katastrophenfall mit Schwerverletzten: Wenn es um Hilfe bei Notfällen geht, dürfen nicht nur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste ihr Blaulicht nutzen. Auch Helfer ohne Einsatzfahrzeug dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ein mobiles Blaulicht einsetzen, um rasch am Unfallort einzutreffen.

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