Büchel/Koblenz
Bücheler Blockadeaufruf hat juristisches Nachspiel
Protest gegen Atomwaffen in Büchel - Friedensaktivisten blockieren für 24 Stunden die Eingänge zum Jagdbombergeschwader 33.
Kevin Ruehle

Büchel/Koblenz - Die Blockade des Fliegerhorstes Büchel vom vergangenen Wochenende hat ein juristisches Nachspiel. Wegen der öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat hat das Amtsgericht Koblenz gegen Hermann Theisen aus Heidelberg einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro (30 Tagessätze) erlassen.

Von Dieter Junker Theisen hatte im April und im Mai vor dem Fliegerhorst in Büchel und vor dem Hauptbahnhof in Koblenz ein Flugblatt verteilt, in dem er zu der Fastenaktion und der anschließenden Blockade des Stationierungsgeländes aufgerufen hatte.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region